Kanton Luzern will tertiäre Bildung stärken und weiterentwickeln
20'000 Personen studieren an einer Institution der höheren Berufsbildung oder an einer Hochschule im Kanton Luzern. Diese Tertiärstufe bietet der Bevölkerung vielfältige Aus- und Weiterbildungen und ermöglicht es der Wirtschaft, zumindest einen Teil der offenen Stellen mit gut qualifiziertem Personal besetzen zu können. In seinem nun publizierten Planungsbericht über die tertiäre Bildung im Kanton Luzern legt der Regierungsrat eine Übersicht über die beiden Tertiärbereiche vor: über die höhere Berufsbildung (Tertiär B) sowie über die Hochschulbildung (Tertiär A). Beide Bereiche sind für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung des Kantons gleichermassen relevant: Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben, sprechen verschiedene Zielgruppen an und ergänzen sich so gegenseitig.
Wachstumstrend hält an
Universität, Pädagogische Hochschule sowie Hochschule Luzern zählen mit 13'100 Personen knapp doppelt so viele Studierende wie die höhere Berufsbildung (7'100). Die Studierendenzahlen steigen seit Jahren. Dieser Wachstumstrend dürfte sich gemäss Bundesamt für Statistik in den nächsten Jahren fortsetzen. Im Vergleich mit der ganzen Schweiz ist der Anteil und somit die Bedeutung der höheren Berufsbildung im Kanton Luzern grösser, was sich auch in den Bildungsabschlüssen der Wohnbevölkerung widerspiegelt.
Der Planungsbericht über die tertiäre Bildung geht auf die Motion von Helene Meyer-Jenni «über einen Planungsbericht über die Weiterentwicklung und Stärkung der tertiären Bildung im Kanton Luzern» vom 29. Juni 2020 zurück. In seinem Bericht zeigt der Regierungsrat nicht nur die bisherige Entwicklung der Tertiärstufe und deren Finanzierung auf, sondern auch die Richtung der Weiterentwicklung und Ideen für ihre Stärkung. Die IG HBB hat ihre Sichtweise in diesem Bericht eingebracht. Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann ist überzeugt: «Wenn wir die höhere Berufsbildung und die Hochschulen weiterentwickeln und fördern, stärkt dies den Bildungsplatz Luzern. So gelingt es uns, die Attraktivität des ganzen Kantons zu steigern.» Dies komme der Wirtschaft und der Gesellschaft gleichermassen zugute.
Strategische Grundsätze: Stärken und weiterentwickeln
Der Regierungsrat hat strategische Grundsätze für die Weiterentwicklung der tertiären Bildung im Kanton Luzern erarbeitet. Die wichtigsten (s. auch Faktenblätter im Anhang):
- Tertiär B: Die Politik des Kantons Luzern gegenüber den fast ausschliesslich privat organisierten Bildungsinstitutionen der höheren Berufsbildung bleibt liberal. Die Aufsichtsprozesse sind schlank. Der Kanton steuert das Bildungsangebot nicht, sondern unterstützt die Institutionen in ihrem Bildungsauftrag und bei der weiteren Stärkung der Positionierung der höheren Berufsbildung.
- Tertiär A: Die Luzerner Hochschulen sollen massvoll und bedürfnisgerecht wachsen. Es sollen jene Studienbereiche gestärkt, weiterentwickelt oder neu geschaffen werden, für die eine grosse Nachfrage besteht. Im Falle der Universität Luzern sind zwei neue Fakultäten geplant. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung geht am 14. Dezember 2021 in die Vernehmlassung. Für einen funktionierenden Betrieb will der Kanton den drei Luzerner Hochschulen eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung stellen und ihre Grundfinanzierung sichern.
Vielseitige tertiäre Angebote, davon ist der Regierungsrat überzeugt, erhöhen die Attraktivität Luzerns als Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnkanton. Wer sich in Luzern niederlässt oder von einem Wegzug in einen anderen Kanton absieht, beteiligt sich am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und leistet Steuerzahlungen an Kanton und Gemeinden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern fällt es leichter, qualifizierte Fachpersonen zu rekrutieren, wenn Institutionen mit breitem Aus- und Weiterbildungsangebot vor Ort sind. Letztere helfen somit, den Fachkräftemangel zu reduzieren und tragen zu Innovation und zur Stärkung des Unternehmergeists bei.
Als Nächstes wird der Kantonsrat den Planungsbericht beraten. Die Botschaft zur Änderung des Universitätsgesetzes geht hingegen zuerst in die Vernehmlassung.