Studierende aus der Ukraine mit Status S
Das Studium an einer höheren Fachschule für Personen aus der Ukraine wird vom Kanton Luzern im Rahmen der HFSV finanziert (Fragen 4 und 5 führen zu Ziffer B im Personalienblatt). Für die Aufenthaltsbewilligung während des gesamten Studiums muss einen Antrag an das Amt für Migration (Amigra) des Kantons Luzern gestellt werden (vgl. Ausführungen «Drittstaaten» unter folgendem Link). Es gelten die Voraussetzungen gemäss Art. 27 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Anforderungen an Schulen
Schulen, die Ausländerinnen und Ausländer aus- oder weiterbilden, müssen Gewähr für eine fachgerechte Aus- oder Weiterbildung und die Einhaltung des Unterrichtsprogramms bieten (Art. 24 Abs. 1 VZAE). Es muss sich grundsätzlich um eine Ganztagesschule handeln, die Berufs- und Fachausbildungen mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche anbietet. Im Bereich von Privatschulen, die ausländische Studierende aufnehmen, arbeitet das Amt für Migration eng mit der kantonalen Dienststelle Berufs- und Weiterbildung zusammen, die im Auftrag des Amts für Migration die Schulen kontrolliert (§76 SRL Nr. 432).